Leistungsbewertung im Fach Informatik
Die Leistungsbewertung im Fach Informatik orientiert sich an den Grundsätzen der Leistungsbewertung, die im Schulgesetz Nordrhein Westfalen (§48) festgelegt sind:
- Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein …
- Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen.
Die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ und die „Schriftlichen Arbeiten“ werden als gleichwertig in der Leistungsbewertung angesehen, somit setzen sich die Halbjahres-Endnoten aus jeweils 2 Noten für die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ und 2 Noten für die „Schriftlichen Arbeiten“ zusammen.
Eine Ausnahme besitzt das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 (G8), der sogenannten Einführungsphase. Da in diesem Halbjahr nur eine schriftliche Arbeit stattfindet, verteilt sich die Abschlussnote jeweils zu einem Drittel auf die mündliche Note des 1. und 2. Quartals und zu einem Drittel auf die erbrachte Leistung in der schriftlichen Überprüfung.
Die Konkretisierung der Leistungsbewertung richtet sich nun an den im Fachcurriculum Informatik festgelegten Kriterien.
Schriftliche Arbeiten
In der Lernerfolgsüberprüfung werden die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfasst.
„Klausuren dienen der schriftlichen Überprüfung von Lernergebnissen. Sie sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht erworbene Sachkenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können.“
Die Aufgabenstellungen der Klausuren/schrifltichen Arbeiten richtet sich nach den im Unterricht behandelten Inhalten, den Techniken und Methoden des Faches Informatik und der dort erlernten Fachsprache.
Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Informatik in NRW. Die Korrekturen der Klausuren in der Oberstufe werden in der Regel mit Hilfe der aus den zentralen Abschlussprüfungen bekannten Bewertungsrastern vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen.
Für die Bewertung kommt den folgenden Aspekten besonderes Gewicht zu:
- sachliche Richtigkeit,
- Folgerichtigkeit und Begründetheit der Aussagen,
- Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit,
- Differenziertheit des Verstehens und Darstellens,
- Herstellung geeigneter Zusammenhänge,
- Grad der Selbstständigkeit,
- Klarheit in Aufbau und Sprache,
- Sicherheit im Umgang mit der Fachsprache und -methode
Fachspezifische Aspekte der Leistungsbewertung sind:
Die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler,
- komplexe Problemzusammenhänge durch Formen des teamorientierten und fächerverbindenden Lernens zu bearbeiten,
- zu fachlichen Problemstellungen Stellung zu beziehen,
- das eigene Urteil anderen verständlich zu machen, rational zu begründen und argumentativ zu vertreten,
- komplexe Informatiksysteme im beruflichen Kontext zu modellieren,
- Problemlösungen im Kontext der Domäne algorithmisch zu formulieren und in einer Programmiersprache zu implementieren,
- den Computer bzw. die ausgewählten Werkzeuge im Kontext der Domäne sachgerecht zu nutzen,
- systematisch und geplant Problemstellungen bei Beachtung ökonomischer Rahmenbedingungen zu bewältigen,
- Arbeitsergebnisse angemessen aufbereitet der Lerngruppe zur Verfügung zu stellen,
- vernetzte fachübergreifende Zusammenhänge zu erschließen und zu erläutern,
- mit Informatiksystemen verantwortungsbewusst umzugehen,
- Auswirkungen von Informatiksystemen auf die Gesellschaft zu analysieren und zu reflektieren.
„Sonstige Leistungen im Unterricht" (SoMi)
Der Bereich „Sonstige Mitarbeit" hat in Bezug auf die Gesamtbewertung grundsätzlich denselben Stellenwert wie der Klausurbereich. Für Schülerinnen und Schüler, die Informatik nicht als Klausurfach gewählt haben, ist für die Halbjahresbewertung allein der Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit" ausschlaggebend; pro Quartal wird hier eine eigene Note ermittelt. Es sind alle Leistungen zu bewerten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. Er umfasst mündliche wie schriftliche Formen und berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen sowie ihre Fähigkeit die theoretisch bearbeiteten Problemstellungen auch praktisch am Computer umzusetzen.
Wenn unklar ist, welcher Bereich den Ausschlag bei der Endbewertung ergibt, entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen.
Im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit" kommen folgende Leistungen zum Tragen:
- Beteiligung am und Qualität der Beiträge zum Unterrichtsgespräch (qualitativ aufwertend von der Wiedergabe von Kenntnissen bis zum Problemösen und Werten)
- Die in der Darstellung von informatischen Sachverhalten gewählte Fachsprache
- Die Anschaulichkeit und Korrektheit bei der Darstellung von informatischen Inhalten, z.B. bei der Erläuterung von Algorithmen oder komplexen Strukturen
- Durchgeführte Arbeiten mit dem Computer. Hierbei wird insbesondere auch das kooperative Arbeiten im Zusammenhang des Verständniserwerbs und des Erkenntnistransfers bewertet.
- Entsprechende Leistungen im Rahmen von Gruppenarbeiten, Einzel- und Partnerarbeiten
- Transparenz der eigenen Lösungsstrategien
- Im jeweiligen Unterricht eingeforderte Leistungsnachweise, z.B. in Form von vorgetragenen vor- und nachbereiteten Hausaufgaben, angemessene Führung eines Heftes / Merkheftes
- Ggf. kurze schriftliche Leistungsüberprüfungen (Dauer: in der Regel 20min, maximal 45min). Diese Überprüfungen müssen nicht angekündigt werden.
- Alternative Beurteilungsformen: Mitarbeit an Projekten (Durchführung, Präsentationen, …), Portfolios, Testaten, etc.