Leistungsbewertung im Fach Mathematik

Die Leistungsbewertung im Fach Mathematik richtet sich nach den im Schulgesetz NRW §48, den in der APO SI §6 und den in der APO GOSt §13 festgelegten Kriterien.

Die Bewertung von schriftlichen Schülerleistungen (Klausuren/Klassenarbeiten/Tests) erfolgt durch eine Hilfspunktbewertung der einzelnen Teilaufgaben, die in der Regel die drei Anforderungsbereiche:

  • Wiedergabe von bekannten Sachverhalten,
  • selbstständiges Übertragen auf vergleichbare Sachverhalte,
  • selbstständige Lösungsfindung bei neuen Situationen

berücksichtigt.
Bei jeder Teilaufgabe werden zeitlicher Aufwand, Anzahl der Zwischenschritte bis zur Lösung als auch quantitativer und qualitativer Umfang der Vorbereitung der Aufgabenlösung im Unterricht entsprechend gewichtet.

Die Grenze zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“ wird in der Regel bei ca. 40% der Hilfspunktskala gesetzt. Die weiteren Notenstufen ergeben sich aus einer äquidistanten Einteilung der beiden Bereiche unter- und oberhalb von 40%. Dieses Modell darf jedoch nicht ausschließlich angewandt werden. Ein Abgehen von den Bewertungsmaßstäben kann z. B bei unglücklicher Häufung von Flüchtigkeitsfehlern, bei außergewöhnlichen Lösungsideen oder bei hervorragender Darstellung (Graphik, Fachsprache, schlüssige Argumentation) durchaus gerechtfertigt sein.