Bei Interesse an Religionslehre als Abiturfach ist es empfehlenswert in Sek 1 durchgängig am konfessionellen Religionsunterricht teilgenommen zu haben und in EF auch als Klausurfach belegt zu haben.

Leistungsbewertung im Fach Religionslehre:

Die Leistungsbewertung richtet sich nach Schulgesetz NRW § 48, APO S I § 6 bzw. APO GO St § 13.

Die mündliche Leistungsbewertung berücksichtigt zum einen Leistungen, die reproduktiv, analytisch, Transfer anbahnend sowie schöpferisch sind, zum anderen aber auch die methodische Selbstständigkeit von Schülerinnen und Schülern in Arbeits- und Präsentationsphasen. Die Überprüfung kann auch durch schriftliche Übungen erfolgen. Insbesondere bei jüngeren Schüler/innen wird auch die Qualität der Heftführung beurteilt.

In der Oberstufe kann Religionslehre auch als Klausurfach belegt werden. Bewertet werden der Umfang der fachlichen Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit sowie die sachgemäße schriftliche Darstellung.

Bei Interesse an Religionslehre als Abiturfach ist es empfehlenswert in Sek 1 durchgängig am konfessionellen Religionsunterricht teilgenommen zu haben und in EF auch als Klausurfach belegt zu haben.