NEU: Förderung der Mittagsverpflegung und Klassenfahrten durch den HärtefallfondsNRW

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

für Kinder und Jugendliche ist der Kontakt zu anderen im gleichen Alter wichtig. Niemand soll aufgrund der finanziellen Beschränkungen des Elternhauses von der Teilhabe an elementaren Dingen des Alltags ausgeschlossen werden. Dazu gehören insbesondere das Mittagessen und die Klassenfahrten.

Diejenigen Kinder und Jugendlichen, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem„Bildung und Teilhabepaket“ haben, jedoch am Mittagessen bzw. an Klassenfahrten teilnehmen möchten, kommen für eine Förderung durch den Härtefallfonds in Frage. Ziel ist es, finanziell bedürftigen Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sowie an der Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss zu ermöglichen.

Im Unterschied zu den individuellen Leistungen nach „Bildung und Teilhabepaket“ handelt es sich bei den Leistungen nach dem Härtefallfonds um eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der die insoweit einschlägigen Landesvorschriftengelten.Aufgrund dessen ist Folgendes zu berücksichtigen:

Von einer Bedürftigkeit im Sinne der Förderung ist insbesondere bei Personen auszugehen, die nicht zum anspruchsberechtigten Personenkreis der im Bildungs- und Teilhabepaket genannten Leistungen gehören, aber nur über finanzielle Mittel in einem vergleichbaren Umfang verfügen. Maßstab für eine Bedürftigkeit im Sinne dieses Förderprogramms ist der existenzsichernde Bedarf nach SGB II/SGB XII zuzüglich eines 20 %igen Aufschlags. Übersteigt das bereinigte Einkommen den Regelsatz zzgl. eines 20%igen Aufschlags, entfällt der Anspruch. Einkommensmindernd werden pfändbare Einkommensanteile bei Verbraucherinsolvenzverfahren, Kredite und Ratenzahlungen in nachgewiesenen Härtefällen, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sowie erhöhte Kosten bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt.

Die Zuwendung für die Mittagsverpflegung beträgt 1.080 € je Kind/ je Jugendlichem pro Schuljahr. Die Zuwendung für mehrtägige Klassenfahrten beläuft sich auf die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt bzw. einen Betrag von maximal 150 Euro. Es kann maximal eine Zuwendung pro Kind/Jugendlichen pro mehrtägige Klassenfahrt pro Schuljahr beantragt werden.Die bewilligte Zuwendung wird von der Stadtunmittelbar an den Caterer bzw. bei Klassenfahrten unmittelbar an die Schule ausgezahlt.

Grundsätzlich ist für eine Kostenübernahme im Rahmen des Härtefallfonds die Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten nach dem Muster der Anlage 1 bis zum 10. September eines jeden Jahresfür das beginnende Schuljahr erforderlich. Da der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglichst ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand und pragmatisch umgesetzt werden soll, sind die für das Bildung und Teilhabeentwickelten kommunalen Strukturen zu nutzen. Zuständig ist grundsätzlich die Kommune des Wohnortes, weil dort die wesentlichen Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Härtefallfonds (beispielsweise kein Anspruch SGB II, SGB XII, Wohngeld, BKGG...) vorhanden sein dürften.

Die Angaben der Sorgeberechtigten zur Einkommenssituation sind grundsätzlich zu belegen. Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Versicherungen, Kredite, pfändbare Einkommensanteile in Verbraucherinsolvenzverfahren und besondere, z.B. gesundheitliche, Bedarfe in nachgewiesenen Härtefällen etc.) sollen bei der Ermittlung der Bedürftigkeit in Abzug gebracht werden. Als Nachweis der Bedürftigkeit gilt auch die Vorlage eines Ablehnungsbescheids des Jobcenters nach § 7 SGB II.

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig, ob diese Zuschüsse des Härtefallfonds NRW „Alle Kinder essen mit“ für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung sowie für die Teilnahme an einer Klassenfahrtim nächsten Schuljahrfür Sie relevant sind.Für die Antragstellung bzw. näheren Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die für den Härtefallfonds zuständige kommunale Stelle bzw. an das für Bildung und Teilhabe zuständige Amt.

Mit freundlichen Grüßen

M. Heese

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