Religionslehre am Gymnasium Lohmar

platonPlaton blickt nach oben: Im Religionsunterricht gehen Schülerinnen und Schüler der Frage nach Gott, Religion und Glaube nach.
Sie sind heute in ihrer Einstellung zur Religion und zum Religionsunterricht freier und offener geworden. Viele reden in diesem Zusammenhang von einem Traditionsabbruch. Doch auch wenn biblische Geschichten nicht mehr so bekannt sind, ist das Interesse von Kindern und Jugendlichen an religiösen Fragen nicht geringer geworden.
Unbekümmerter als früher fragen sie jedoch: ?Was bringt mir das? Hilft mir der Glaube fürs Leben? Hilft mir die Religion, mich selbst und die Welt besser zu verstehen? Vom Religionsunterricht erwarten Schülerinnen und Schüler keine fix und fertigen Antworten. Sie wünschen sich einen Unterricht, der sie etwas angeht und ihnen eigene Spielräume für die Behandlung religiöser Fragen eröffnet.
Der Religionsunterricht macht mit dem christlichen Glauben bekannt, er berücksichtigt aber auch die Auffassungen anderer Religionen und Weltanschauungen. So hilft er dazu, eine eigene Überzeugung in wichtigen Lebensfragen zu finden und diesen Fragen nicht auszuweichen.
Religionsunterricht wird an unserer Schule von der Erprobungs- bis zur Qualifikationsstufe erteilt (zweistündig in Sek I und dreistündig in Sek II).

 

Die Fachschaft Religionslehre stellt sich vor:

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Die Fachschaft besteht aus Frau Herres, Frau Dr. Knura, Frau Schaaf, Frau Thonemann, Frau Krain, Frau Kraus, Frau Radtke, Frau Schlimm und Frau Dr. Schmitz.

Bei Interesse an Religionslehre als Abiturfach ist es empfehlenswert in Sek 1 durchgängig am konfessionellen Religionsunterricht teilgenommen zu haben und in EF auch als Klausurfach belegt zu haben.

Leistungsbewertung im Fach Religionslehre:

Die Leistungsbewertung richtet sich nach Schulgesetz NRW § 48, APO S I § 6 bzw. APO GO St § 13.

Die mündliche Leistungsbewertung berücksichtigt zum einen Leistungen, die reproduktiv, analytisch, Transfer anbahnend sowie schöpferisch sind, zum anderen aber auch die methodische Selbstständigkeit von Schülerinnen und Schülern in Arbeits- und Präsentationsphasen. Die Überprüfung kann auch durch schriftliche Übungen erfolgen. Insbesondere bei jüngeren Schüler/innen wird auch die Qualität der Heftführung beurteilt.

In der Oberstufe kann Religionslehre auch als Klausurfach belegt werden. Bewertet werden der Umfang der fachlichen Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit sowie die sachgemäße schriftliche Darstellung.

Bei Interesse an Religionslehre als Abiturfach ist es empfehlenswert in Sek 1 durchgängig am konfessionellen Religionsunterricht teilgenommen zu haben und in EF auch als Klausurfach belegt zu haben.