Die besondere Lernleistung
- ... ist eine Leistung, die im Rahmen eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird und im Rahmen der Abiturprüfung in einem 30 – minütigen Kolloquium vorgestellt wird.
- Die Ergebnisse in den vier Abiturfächern werden in diesem Fall nicht fünf-, sondern vierfach und die besondere Lernleistung ebenfalls vierfach gewertet
- Als „besondere Lernleistung“ können ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen oder fachübergreifenden Projektes gelten.
- Ebenso können die Ergebnisse eines belegten Projektkurses in eine besondere Lernleistung einfließen.
- Der schriftliche Teil sollte etwa 30 maschinengeschriebene Seiten umfassen.
Nähere Hinweise des Ministeriums:
Anmeldeformular:
Anmeldeformular Gymnasium Lohmar
Hinweise zur Veränderung der Punktsummen im Abitur:
- Wenn in allen 4 Abiturfächern 10 Punkte erzielt werden, ergeben sich als Punktsumme im Block II 200 Punkte (jedes Fach zählt 5-fach). Wenn eine besondere Lernleistung eingebracht wird und man dort 15 Punkte erhält, würde sich als Punktsumme 220 Punkte im Block II ergeben (jedes Fach zählt 4-fach). Je näher die Ergebnisse beieinander liegen, desto geringer fällt die Punktedifferenz aus.
- Wenn ein Projektkurs als besondere Lernleistung eingebracht werden soll, so kann dieser nicht in Block I gewertet werden. Daher wird der Punktezuwachs in den meisten Fällen noch geringer ausfallen.
Das Einbringen von einer besonderen Lernleistung ist also hinsichtlich der Verbesserung der Abiturdurchschnittsnote insbesondere für diejenigen SchülerInnen interessant, die in diesem Bereich besonders gut sind, in den anderen Abiturfächern jedoch schwächer als in dem gewählten Fach der besonderen Lernleistung.