Französisch am Gymnasium Lohmar

Französisch wird in der Sekundarstufe I ab Klasse 6 als 2.Fremdsprache angeboten und kann in der Oberstufe als Grund- oder Leistungskurs belegt werden.

Gute Gründe, Französisch zu lernen:

Eiffelturm

• Frankreich ist unser direktes Nachbarland und ein wunderschönes Ferienziel
→  interkulturelle Handlungsfähigkeit

• Französisch ist nach Englisch die meistgelernte Fremdsprache in Europa
→ Zusatzqualifikation für den Arbeitsmarkt

• Frankreich ist Deutschlands wichtigster Handelspartner in Europa

• die europäische Kommission fordert von einem europäischen Bürger die Beherrschung von zwei lebenden Sprachen

• Französisch stellt eine Brückensprache zu anderen romanischen Sprachen wie Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch dar

• Französisch ist Grundlage für bi- und trinationale Bachelor und Master-Studiengänge (u.a. in Dijon, Mainz, Bologna sowie Québec)
• Französisch ist in nahezu allen internationalen Organisationen Arbeitssprache (UNO, UNESCO, Europarat)
• Französisch wird weltweit in 47 Staaten gesprochen und ist in 35 Staaten Amts- und Verkehrssprache (u.a. Belgien, Madagskar, Schweiz, Monaco, Kanada, Tunesien) 

 

Außerunterrichtliche Aktivitäten

• Vorbereitung auf das Sprachzertifikat DELF auf allen Niveaustufen
• Aktivitäten mit dem FRANCEMOBIL
• Einwöchiger AUSTAUSCH in der Klasse 7 mit unserer Partnerschule "Collège Herrade de Landsberg" in Rosheim
• Teilnahme am PROGRAMM BRIGITTE SAUZAY in der OS
• ggfs. Kursfahrten in eine französischsprachige Stadt in der Oberstufe
• Teilnahme am CINÉFÊTE in verschiedenen Klassenstufen

 


Leistungsbewertung im Fach Französisch

Die Leistungsbewertung im Fach Französisch richtet sich nach Schulgesetz NRW § 48, APO S I § 6 bzw. APO GO ST §13. Bei der Leistungsbeurteilung werden die erbrachten Leistungen in den Bereichen „Schriftliche Arbeiten“ und „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in der Regel mit gleichem Stellenwert berücksichtigt. Insgesamt bezieht sie sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen („Kommunikative Kompetenzen“, „Interkulturelle Kompetenzen“, „Verfügbarkeit sprachlicher Mittel und sprachlicher Korrektheit“ sowie „methodische Kompetenzen“). Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung einen besonderen Stellenwert.

Sekundarstufe I

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

Eine Klassenarbeit kann durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden, jedoch darf pro Schuljahr die Zahl von vier schriftlichen Arbeiten nicht unterschritten werden. Für die Leistungsüberprüfung werden geschlossene, halboffene und offene Aufgabentypen eingesetzt. Bei der Gesamtbewertung wird die Grenze zwischen „ausreichend“ und „mangelhaft“ in der Regel bei ca. 50% der zu erreichenden Punktzahl angesetzt. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung in der Regel ein höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung.


Sonstige Leistungen

Hierzu zählen u.a.:

  • Schriftliche Übungen und Wortschatzkontrollen
  • Überprüfung des Hör- und Leseverstehens
  • Mündliche Mitarbeit
  • Vorgetragene Hausaufgaben
  • Präsentationen Internetrecherchen
  • Portfolioarbeit
  • Methodische Selbstständigkeit

Sekundarstufe II

Klausuren

Die Beurteilungsbereiche richten sich nach den Vorgaben des Zentralabiturs, d.h. die Sprachleistung (Kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen, Sprachrichtigkeit) beträgt 60%  (90Punkte) und die inhaltliche Leistung 40% (60Punkte). Falls die Klausur in einem der beiden Beurteilungsbereiche eine unzureichende Leistung darstellt, kann die Gesamtleistung nicht mehr ausreichend genannt werden. Die erste Klausur in 12.2 kann durch eine Facharbeit ersetzt werden.


Sonstige Leistungen

Hierzu zählen u.a.:

  • Schriftliche Übungen und Wortschatzkontrollen
  • Mündliche Mitarbeit
  • Vorgetragene Hausaufgaben
  • Präsentationen, Kurzvorträge und Referate
  • Mitarbeit in Projekten
  • Internetrecherchen
  • Methodische Selbstständigkeit